B109 zwischen Zehdenick und Templin: BSW Uckermark fordert Antworten zur geplanten zweijährigen Vollsperrung
PRESSEMITTEILUNG
Uckermark / Oberhavel, 19.10.2026
B109 zwischen Zehdenick und Templin: BSW Uckermark fordert Antworten zur
geplanten zweijährigen Vollsperrung
Kreisverband BSW Uckermark stellt Anfrage zu Behelfsbrücke, Umleitungen und Alternativen
Uckermark/Oberhavel. Die geplante Vollsperrung der B109 zwischen Vogelsang und Hammelspring wirft aus
Sicht des BSW Uckermark eine Reihe drängender Fragen auf. Für den Ersatzneubau der Brücke über das
Schulzenfließ ist nach derzeitiger Planung eine Vollsperrung von Februar 2027 bis Dezember 2028 vorgesehen.
Für den Verkehr zwischen Zehdenick und Templin bedeutet dies erhebliche Umwege und Belastungen.
Dass die Brücke erneuert werden muss, stellt das BSW nicht infrage. „Uns geht es nicht darum, den
notwendigen Brückenneubau zu verhindern. Wir wollen wissen, ob wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft
wurden, um die Belastungen für die Menschen in der Region so gering wie möglich zu halten“, erklärt Manuel
Lipke, Kreisvorsitzender des BSW Uckermark.
Der Kreisverband des BSW in der Uckermark hat deshalb eine schriftliche Anfrage an den zuständigen
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg gerichtet. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen:
• Begründung der Sperrung: Warum ist eine nahezu zweijährige vollständige Sperrung der B109
erforderlich?
• Verkehrsführung: Welche Möglichkeiten einer halbseitigen oder phasenweisen Verkehrsführung wurden
geprüft?
• Behelfsbrücke: Wurde eine Behelfsbrücke oder eine andere temporäre Verkehrsführung untersucht?
Falls ja: Warum wurden diese Lösungen verworfen und welche Kosten wurden dafür ermittelt?
• Umleitungen: Welche alternativen und möglicherweise kürzeren Umleitungsstrecken wurden geprüft?
• Infrastruktur: Wurde untersucht, ob bestehende Straßen oder Brücken vor Beginn der Sperrung
ertüchtigt werden könnten?
• Baugrund & Zeitplan: Welche Rolle spielen die schwierigen Baugrundverhältnisse für die lange Bauund
Sperrzeit?
„Bei einer Sperrung von fast zwei Jahren reicht uns die Aussage nicht, dass es keine Alternative gibt. Wir wollen
nachvollziehen können, welche Alternativen tatsächlich untersucht wurden, welche Kosten sie verursacht hätten
und aus welchen konkreten Gründen sie verworfen wurden“, so Lipke weiter.
Dabei geht es dem BSW Uckermark ausdrücklich nicht darum, eine bestimmte technische Lösung vorzugeben.
Eine Behelfsbrücke oder eine alternative Verkehrsführung müsse technisch und wirtschaftlich machbar sein.
Entscheidend sei jedoch, dass diese Prüfung nachvollziehbar dokumentiert wird und für die Bürgerinnen und
Bürger transparent ist.
„Die Menschen in der Region haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, warum sie sich auf fast zwei
Jahre Vollsperrung und erhebliche Umwege einstellen sollen. Wir wollen wissen: Was ist technisch zwingend
und wo gab es Alternativen?“
Die Anfrage wurde dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg am 19.10.2026 per E-Mail übermittelt.
Pressekontakt:
BSW Uckermark
E-Mail: info@uckermark.bb.bsw-vg.de